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Pflegebedürftigkeit & Unterschiede zwischen Spitex & Heimaufenthalt

Pflegebedürftigkeit ist für die Betroffenen wie auch für die Angehörigen eine grosse Belastung im Alltag. Man ist aber natürlich nicht einfach pflegebedürftig oder eben nicht. Vielmehr gibt es auch bei Pflegebedürftigkeit ganz individuelle Situationen, so unterschiedlich wie Menschen und deren Lebensumstände eben sind. Was versteht man unter diesem Begriff überhaupt und ab wann gilt eine Person als pflegebedürftig? Welche Einstufungen gibt es für Pflegebedürftigkeit in der Schweiz? Diese und weitere Fragen rund um das Thema beantworten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Person hält Hand der Angehörigen im Pflegebett

Ab wann ist man pflegebedürftig & was bedeutet Pflegebedürftigkeit für Betroffene?

Ganz allgemein versteht man unter Pflegebedürftigkeit den Zustand, wenn ein Mensch durch Unfall, Krankheit, wegen einer Behinderung oder einfach aufgrund von hohem Alter dauerhaft nicht mehr eigenmächtig zurechtkommt im Alltag. Sobald also über einen längeren Zeitraum medizinische Pflege und Unterstützung für tagtägliche Handlungen notwendig wird, gilt dies als Pflegebedürftigkeit. Die nötige Unterstützung umfasst neben der schon genannten medizinischen Versorgung auch Hilfe bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder im Haushalt allgemein. Oft springen für die einfacheren Hilfstätigkeiten, die keiner besonderen Ausbildung bedürfen, die Angehörigen ein. Für alles andere gibt es ausgebildete Fachkräfte von öffentlichen oder privaten Spitex-Anbietern oder auch stationär in entsprechenden Einrichtungen. Der Aufenthalt in einer solchen Einrichtung erzeugt meist höhere Kosten als Spitex-Leistungen im eigenen zu Hause. Und diese Kosten müssen natürlich von irgendwem bezahlt werden.

Wer zahlt die Pflegekosten in der Schweiz & welche Pflegeversicherungen gibt es?

Obwohl darüber mittlerweile rege diskutiert wird, gibt es (noch) keine obligatorische Pflegeversicherung in der Schweiz. Daher werden die Kosten weiterhin durch das bestehende Sozialversicherungssystem gedeckt, also von der obligatorischen Krankenversicherung, der öffentlichen Hand aber auch von den Betroffenen selbst. Seit 2011 gibt es die neugeregelte Pflegefinanzierung, um die obligatorische Krankenversicherung sowie pflegebedürftige Menschen finanziell zu entlasten. Diese, nicht ganz unumstrittene, einheitliche Pflegefinanzierung ist die Grundlage für die Einstufungen des individuellen Pflegebedarfs und deren Vergütung durch die Krankenversicherung. Eine entsprechende Zusatzversicherung für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen kann helfen, die anfallenden ungedeckten Kosten zu mindern. Allerdings sollte man vorher genau nachrechnen, denn unter Umständen lohnen sich diese Zusatzversicherungen nur wirklich für finanziell Bessergestellte.

Wie wird der Pflegebedarf bestimmt & welche Unterschiede gibt es zwischen Spitex und Heimaufenthalt?

Pflegebedarfsbestimmung in Heimen

Die Heime bestimmen den Pflegebedarf mithilfe eines der Pflegebedarfsinstrumente (BESA, RAI/RUG, Plaisir) gleich zu Beginn des Aufenthalts, dann noch einmal nach 6 Monaten und danach jährlich. Verändert sich der Zustand gravierend oder wird dies vom Heimbewohner gewünscht, kann eine außerordentliche Zwischenprüfung durchgeführt werden. Welches der anerkannten Pflegebedarfsinstrumente dabei genutzt wird, ist von Heim zu Heim unterschiedlich. Die Einstufung erfolgt aber bei allen Instrumenten in 12 Pflegestufen à 20 Minuten, hier z.B. nach dem BESA-System, welches besonders in der Deutschschweiz verbreitet ist:

Pflegestufe

Pflege- & Betreuungsaufwand in Minuten pro Tag

Pflege- & Betreuungsaufwand in BESA-Punkten

1

bis 20 Min.

1 – 6

2

von 21 bis 40 Min.

7 – 13

3

von 41 bis 60 Min.

14 – 19

4

von 61 bis 80 Min.

20 – 26

5

von 81 bis 100 Min.

27 – 32

6

von 101 bis 120 Min.

33 – 39

7

von 121 bis 140 Min.

40 – 45

8

von 141 bis 160 Min.

46 – 52

9

von 161 bis 180 Min.

53 – 58

10

von 181 bis 200 Min.

59 – 65

11

von 201 bis 220 Min.

66 – 71

12

ab 220 Min.

ab 72

Bei der Bestimmung des Pflegebedarfs in Heimen steht also der physische und psychische Zustand der Bewohner im Mittelpunkt. Dies kann die Leistungsabrechnungen für die Betroffenen bzw. deren Angehörige undurchsichtig machen und erleichtert dadurch leider auch Betrügereien.

Pflegebedarfsbestimmung bei der Spitex

Spitex-Unternehmen funktionieren bei der Bestimmung des Pflegebedarfs etwas anders und sind sozusagen leistungs- und kundenorientierter, vor allem private Spitex-Anbieter. Neben dem Menschen als Klient steht hier nämlich die Dienstleistung im Vordergrund und nicht der Zustand der betroffenen Person oder eine Pflegestufe. Dadurch ist die Leistungsabrechnung auch transparenter für die Beteiligten.

Zu Beginn wird bei der Spitex, egal ob privat oder öffentlich, der Pflegebedarf von einer diplomierten Pflegefachperson ermittelt und der effektive Zeitaufwand dafür dann entsprechend geleistet. Die öffentlichen Spitex-Organisationen sind hier aber meist etwas unflexibel und auf diesen festgelegten Zeitaufwand fixiert. Private Spitex-Anbieter erbringen dieselben ärztlich verordneten Leistungen zu gleichen Kosten, können aber flexibler und individueller auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen sowie den Angehörigen eingehen und bieten je nach Bedarf zusätzliche Dienstleistungen an.

Wie hoch sind die Pflegekosten & welche Unterschiede gibt es zwischen Spitex und Heimaufenthalt?

Pflegekostenabrechnung in Heimen

In Heimen werden die Gesamtkosten für den jeweiligen Aufenthalt in 3 Kategorien unterteilt, wobei die ersten beiden zunehmend als Aufenthaltskosten zusammengefasst werden:

  • Pensionskosten
  • Betreuungskosten
  • Pflegekosten

Für die Pension- und Betreuungskosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst bzw. deren Angehörige aufkommen. Die Pflegekosten werden auf drei Parteien aufgeteilt, nämlich die obligatorische Krankenversicherung, die öffentliche Hand, also die jeweiligen Gemeinden bzw. Kantone, aber auch auf die pflegebedürftigen Personen selbst. Letztere müssen jedoch maximal CHF 21.60 pro Tag zahlen. Anteil und Höhe der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung hängen von der ermittelten Pflegestufe ab und betragen CHF 9.- pro Pflegestufe, jedoch maximal CHF 108.- pro Tag für Pflegestufe 12. Für die verbleibenden Restkosten muss die öffentliche Hand einspringen.

Pflegekostenabrechnung bei der Spitex

Zu diesem Thema haben wir diesen ausführlicheren Beitrag verfasst. Bei Spitex-Organisationen werden folgende drei Kategorien für ärztlich verordnete Dienstleistungen unterschieden:

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, Hilfe beim An- & Auskleiden, Unterstützung beim Essen & Trinken etc.)
  • Behandlungspflege und Untersuchung (z.B. Verbandwechsel, Medikamentenverabreichung usw.)
  • Abklärung, Beratung und Koordination (z.B. die Pflegebedarfsermittlung)

Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt, gemäss Art. 7a KLV Abs., für diese drei Kategorien die Kosten in folgender Höhe pro Tag:

  • CHF 54.60.- für Massnahmen der Grundpflege
  • CHF 65.40.- für Massnahmen der Untersuchung und Behandlungspflege
  • CHF 79.80.- für Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination

Für diese kassenpflichtigen Leistungen zahlen die Pflegebedürftigen neben ihrer individuellen Franchise und dem jeweiligen Selbstbehalt einen kantonal unterschiedlichen Patientenbeitrag, teilweise auch Patientenbeteiligung genannt. Dieser Patientenbeitrag darf aber nur maximal CHF 15.95 pro Tag bzw. CHF 5821.75 pro Jahr betragen – egal in welchem Kanton sie leben. Die restlichen Kosten trägt dann der jeweilige Kanton bzw. die Gemeinde. Für nicht ärztlich verordnete Leistungen muss man selbst aufkommen aber auch hier gibt es viele staatliche Unterstützungswerkzeuge, die wir in einer früheren Beitragreihe vorgestellt haben.

Was ist nun besser: Spitex zu Hause oder Heimaufenthalt?

Diese Frage lässt sich leider nicht allgemein für alle gleich beantworten. Zu viele individuelle Faktoren spielen hier eine Rolle, wie der Pflegegrad, die Pflegemöglichkeiten der Angehörigen und natürlich das vorhandene Vermögen. Aberselbst das Vermögen von Angehörigen kann ein Faktor sein, den man in Betracht ziehen sollte. Das Schweizer Sozialversicherungssystem übernimmt natürlich in beiden Fällen zumindest teilweise die Kosten.

Die Vorteile der Spitex

Unterm Strich ist die Spitex gerade für die leichteren Pflegestufen rein rechnerisch oft günstiger für die Betroffenen bzw. deren Angehörige. Zur Finanzierung von ungedeckten Leistungen haben wir übrigens drei hilfreiche Blogbeiträge verfasst. Zu den ökonomischen Argumenten kommen natürlich noch die zahlreichen Vorteile von ambulanter Pflege gegenüber einem Heimaufenthalt:

  • die vertraute Umgebung im eigenen zu Hause
  • der selbstbestimmte und gewohnte Alltagsablauf
  • die Nähe zu Angehörigen, welche z.B. von der Spitex bei der Betreuung unterstützt werden
  • eine konstante Bezugs- und Betreuungsperson
  • individuelle Dienstleistungspakete genau zugeschnitten auf die jeweiligen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person

Haben Sie Fragen zur Pflegebedürftigekeit oder zu Spitex-Dienstleistungen? Nutzen Sie einfach unsere unverbindliche und kostenlose Erstberatung! Wir klären mit Ihnen Ihre persönliche Situation bzw. die Ihrer Angehörigen und beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf staatliche Unterstützungswerkzeuge oder zu Versicherungsfragen:

Beratung anfordern

Letztendlich ist es eine sehr persönliche Entscheidung, über die man sich besser rechtzeitig Gedanken macht, damit genug Zeit für die passende Vorbereitung bleibt. Fakt ist aber, dass auch in der Schweiz die Pflegekosten durch den demografischen Wandel stark ansteigen werden. Hier sind nicht nur die vielen pflegenden Angehörigen und Pflegefachpersonen zukünftig gefordert sondern vor allem auch die Politik schnell die richtigen Massnahmen zu treffen, damit alle Menschen die Pflege bekommen, die sie benötigen.