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Spitex: Die wichtigsten Fakten über spitalexterne Hilfe und Pflege

Über kurz oder lang wird sich so gut wie jeder Mensch mit dem Thema Pflege auseinandersetzen müssen, sei es für sich selbst oder für einen nahen Angehörigen. Denn im Alter oder nach schweren Erkrankungen benötigen viele Menschen fremde Hilfe bei der Bewältigung des Alltags. Um den Betroffenen eine höhere Lebensqualität und Selbstbestimmtheit zu ermöglichen, wählen viele Patienten die häusliche Pflege.

Pflegerin hilft Frau im Bett

Doch die Versorgung im häuslichen Umfeld ist für viele Angehörige nicht allein zu bewerkstelligen, als Unterstützung holen Sie sich professionelle Hilfe. Spitex bietet die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung durch qualifiziertes Pflegepersonal.

Welche Spitex-Organisationen gibt es

In der Schweiz werden 2 Formen der Spitex-Organisationen unterschieden, einerseits die Non-Profit-Organisationen und andererseits die Profit-Organisationen.

Bei den Non-Profit-Organisationen handelt es sich um gemeinnützig organisierte Spitex-Organisationen, die auf kommunaler Ebene agieren. Die Profit-Organisationen hingegen sind private profitorientierte Organisationen mit kommerzieller Ausrichtung.

Weiters gibt es einige selbstständige Pflegefachpersonen, die jedoch nur einen geringen Marktanteil ausmachen.

Die Geschichte der Spitex

Bereits 1857 entstand in Zürich die erste Gemeindekrankenpflege, weitere Gemeinden folgten dem Beispiel. Einige Jahre später, im Jahr 1882 wurde die erste Hauspflegeorganisation gegründet, mit dem Ziel Familien zu unterstützen, deren Hausmutter aufgrund von Wochenbett oder anderer Erkrankungen am Führen des Haushaltes verhindert war. In dieser Zeit arbeiteten die Pflegerinnen noch gegen ein sehr geringes Entgelt oder sogar kostenlos.

Erst Anfang des 20. Jahrhunderts stellte die Stadt Zürich finanzielle Mittel zur Fortführung der Haus- und Gemeindekrankenpflege zur Verfügung.

1947 wurde die Zentralstelle Spitex gegründet, um Verbesserungen in der Anstellung und Ausbildung des pflegerischen Fachpersonals durchzuführen.

Zahlen, Daten, Fakten

Seit dem Jahr 2002 steigt die Beschäftigungszahl im Spitex-Bereich stetig an. Allein im Jahr 2017 gab es bereits mehr als 2.000 Leistungserbringer mit etwa 22.660 vollzeitäquivalenten Beschäftigten, welche an die 350.000 Personen in der Schweiz pflegerisch und hauswirtschaftlich unterstützt haben.

Etwa 80 % der Leistungen wurden von Non-Profit-Spitex-Organisationen erbracht. Den größten Bedarf an Spitex-Leistungen haben Personen der Altersgruppe 80+, wobei etwa 10 % mehr pflegerische Leistungen als hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Welche Leistungen erhalten pflegebedürftige Personen durch die Spitex

Werden pflegebedürftige Personen durch qualifiziertes Pflegepersonal im häuslichen Umfeld betreut, werden meist Mitarbeiter einer Spitex Organisation beauftragt.

Die Standardleistungen zur Pflege und Betreuung des Patienten im häuslichen Umfeld sind im Art. 7 Absatz 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgehalten und umfassen:

Abklärung des Pflegebedarfs und Beratung zu den Angeboten

Gemeinsam mit der Spitex wird der aktuelle Pflegebedarf individuell abgeklärt und beim behandelnden Arzt vorgelegt. Auch die umfassende Beratung des Patienten und der pflegenden Angehörigen zu wichtigen Themen, wie etwa Sturzprävention, zählt zu den Leistungen der Spitex.

Grundpflege

Der Patient wird bei der Körperpflege unterstützt und erhält Hilfe beim Aufstehen und Ankleiden, zudem bietet die Pflegeperson Hilfe bei der Einnahme der Mahlzeiten und sonstigen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Kranken- und Behandlungspflege

Die Leistungen in der Kranken- und Behandlungspflege umfassen unter anderem die Wundversorgung und Verbandswechsel, das Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten, Inkontinenzpflege, Injektionen und Infusionslegung, medizinische Kontrollen wie etwa Blutdruck- und Blutzucker- und Pulsmessungen, Blutabnahme und Schmerzbehandlungen.

Pflege nach einem Spitalsaufenthalt

Die Akut- und Übergangspflege erfolgt für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen nach einem Klinikaufenthalt und umfasst die Nachbetreuung in der häuslichen Umgebung.

Palliativversorgung

In der Palliativpflege werden schwerkranke und sterbende Patienten mit medizinischen und pflegerischen Maßnahmen betreut, um deren Beschwerden zu lindern und ihnen so lange wie möglich die größtmögliche Lebensqualität zu sichern.

Psychiatrische Pflege

Die psychiatrische Pflege unterstützt Menschen mit geistigen Erkrankungen, um die grundlegenden Alltagssituationen zu meistern.

Haushaltshilfe

Hierunter fallen vor allem die Zubereitung der Mahlzeiten und die Reinigung der Wohnung.

In einigen Regionen der Schweiz bietet Spitex auch Leistungen wie Fahrtendienste zum Arzt, Hilfe beim täglichen Einkauf und Mahlzeitendienste an. Über manche Spitex-Organisationen können auch diverse Hilfsmittel, wie Krücken oder Rollstühle gemietet werden.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse getragen

Die Krankenkasse übernimmt die Grundversorgung des Patienten und kommt für Pflegeleistungen laut der Spitex-Verordnung des behandelnden Arztes auf.

ACHTUNG: 10% der Pflegekosten müssen als Selbstbehalt vom Versicherten selbst getragen werden, diese sind jedoch je nach Kanton, mit einer Höhe von maximal 15,95 CHF täglich begrenzt.

Eine eventuell benötigte Hauswirtschaftshilfe wird von der Krankenkasse nicht übernommen und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Manche Krankenkasse bieten eine Zusatzversicherung an, welche die Kosten für die hauswirtschaftliche Unterstützung trägt. Einige Gemeinden unterstützen pflegebedürftige Personen und tragen einen Teil der Kosten für die Hauswirtschaftshilfe.

Wie kommen pflegebedürftige Personen zu den Spitex-Leistungen

Kommt es zu einem Pflegefall, wird eine Spitex-Organisation zur Pflege beauftragt. Diese stellt den tatsächlichen Bedarf an pflegerischen Leistungen mittels einer Bedarfsabklärung fest.

Anschließend wird laut der Bedarfsermittlung die schriftliche Verordnung vom behandelnden Arzt eingeholt. Die Bedarfserklärung und die Verordnung des Arztes müssen innerhalb von drei Wochen bei der Krankenkasse eingereicht werden, um eine zeitgerechte Erstattung der bereits entstandenen Kosten zu gewährleisten.

Werden mehr als 60 Pflegestunden pro Quartal benötigt, muss ein separater Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.

Um eine fortlaufende und bedarfsgerechte Pflege zu sichern, ist eine regelmäßige Bedarfserhebung gesetzlich vorgeschrieben.

Wie sieht die Zukunft der Spitex aus und was wünschen sich die Kunden

Laut der Studie „Take Care“ des Verbandes der Alters- und Pflegeeinrichtungen Senesuisse vollzieht sich ein demografischer Wandel, die Menschen werden älter und es bedarf mehr qualifizierter Pflegefachleute.

Die pflegebedürftigen Personen haben den Wunsch über einen längeren Zeitraum von der gleichen Person gepflegt zu werden, das ist auch eine Frage des Vertrauens. Doch auch die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten werden immer individueller, ein flexibles Pflegesystem ist gefragt.

Nach wie vor herrscht ein Mangel an Fachkräften, zwar könne auch die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz von Pflegerobotern dieses Problem nicht lösen, jedoch kann der Einsatz von EDV-unterstützten Systemen die Abläufe verbessern.