043 344 07 36 Kontakt

Anstellung und Lohn für pflegende Angehörige

Sie nehmen Ihre pflegenden Aufgaben regelmässig wahr, tragen Verantwortung und leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Bereits Mitte 2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass Krankenkassen die Grundpflege durch ein Familienmitglied entschädigen müssen. So können auch Spitex-Betriebe die Pflege von Angehörigen entlohnen. Wir klären ab und beraten kostenlos, ob eine Anstellung in Ihrer individuellen Situation das geeignete Modell ist. Wenn ja, erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag. Ihre Leistungen der Grundpflege rechnen wir mit der zuständigen Versicherung ab. Davon erhalten Sie einen Stundenlohn inklusive privaten Sozialversicherungsbeiträgen (z.B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).

Pflegerin hockt freundlich lächelnd am Bett einer pflegebedürftigen Frau

Werden Sie Teil unseres Pflegeteams!

So verbessert sich Ihre finanzielle Situation und Sie treffen Vorsorge für Ihr Rentenalter.

Beratung jetzt!

Vorteile für pflegende Angehörige

Einbettung in ein Fachteam

  • Beratung und Begleitung durch unser Fachpersonal

Entlastung

  • Erholungsmöglichkeiten z.B. durch Urlaubsvertretung von unserem Fachpersonal

Aus- und Weiterbildung

  • Zugang zu Fachliteratur und internen Fortbildungen

  • Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs

Lohn und soziale Absicherung

  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Pensionskassenbeiträge
  • Versicherung

Erhöhte Motivation

  • Austausch mit anderen Betroffenen
  • Tipps und Wissen aus dem Team

Erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt

  • Anrechnung für den Bildungsweg
  • Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt

Ausbildung für pflegende Angehörige

Damit Sie sich Ihrer Sache sicher sind, empfehlen wir Ihnen ein Zertifikat Pflegehilfe für C-Leistungen «Grundpflege», z.B. den Lehrgang Pflegehelfende SRK zu absolvieren. Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs. Er bereitet Familienmitglieder auf die Pflege von Angehörigen vor und besteht aus einem Lehrgangsteil sowie einem Praxiseinsatz.

Je nach Kanton ist der Besuch einer Informationsveranstaltung obligatorisch. Infos und Termine finden Sie hier:

SRK-Pflegehelfende Kanton Zürich

SRK-Pflegehelfende Kanton Aargau

 

Fachmann Gesundheit gibt Angehörigen Tipps wie eine Spritze zu setzen ist
Portrait Suzana Subotic

Suzana Subotic

Ihre Ansprechpartnerin
in Sachen «Lohn für pflegende Angehörige»:

076 571 56 08

caremanagement@puls24personal.ch

Herausforderungen gemeinsam meistern

Wenn Sie sich für eine Anstellung bei uns entscheiden, bedeutet dies, dass Sie nun sowohl pflegende Angehörige als auch Leistungserbringende für die Spitex sind. Sie arbeiten in einer Doppelfunktion. Wir helfen Ihnen dabei, diese neue Rolle zu meistern und achten darauf, dass Sie sich nicht übernehmen. Unsere fallführende Pflegefachperson begleitet Sie auf Wunsch verantwortungsvoll und bietet Ihnen die Chance, Ihre häusliche Pflegesituation professionell begleiten zu lassen. So kann man Krisensituationen entgegenwirken. Bei uns haben Sie selbstverständlich auch das Recht auf Ferien und Ruhetage

FAQ für pflegende Angehörige

  • Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, d.h.: Eltern, Partner, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Typische Krankheitsbilder sind z.B.: Krebs, Demenz, Multiple Sklerose, altersbedingte Beeinträchtigungen, unterschiedliche Behinderungen.
    • Auszahlung von Lohn und Sozialverssicherung
    • Erarbeitung eines individuellen Pflegeplans
    • Unterstützung durch diplomierte Pflegefachkräfte
    • Kurse und Fortbildungen
  • Ja, eine Pflegeausbildung ist obligatorisch. Wir begleiten und unterstützen Sie dabei, das Zertifikat als Pflegehelfer/in zu erlangen.
  • Tätigkeiten der Grundpflege:

    • Essen und Trinken (Mahlzeiten eingeben)
    • An- und Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen)
    • Körperpflege und Hygiene
    • Mobilisation und Lagerung
    Betreuerische Tätigkeiten wie z.B. jemandem Gesellschaft leisten oder Spazierengehen fallen nicht darunter.
  • Spitex Puls24 stellt Sie an. Ihr Lohn hängt von Ihrer Erfahrung, Ihrer Ausbildung und Ihren Dienstjahren ab. Er unterscheidet sich zudem von Kanton zu Kanton. Den genauen Betrag erfahren Sie im Rahmen unseres ersten Gespräches. 
  • Sie haben Anspruch auf Urlaub, wie in Ihrem Vertrag vereinbart. In der Zeit Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um Ihre erkrankten Angehörigen.
    • Sie werden für die Leistungen, die Sie sowieso schon erbringen, bezahlt.
    • Sie sind Teil eines Teams und können sich dort Rat holen.
    • Sie haben Anspruch auf Fortbildung.
    • Sie bleiben auf dem Arbeitsmarkt.
    • Sie erhalten bessere Sozialleistungen im Rentenalter.