Anstellung und Lohn für pflegende Angehörige
Sie nehmen Ihre pflegenden Aufgaben regelmässig wahr, tragen Verantwortung und leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Bereits Mitte 2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass Krankenkassen die Grundpflege durch ein Familienmitglied entschädigen müssen. So können auch Spitex-Betriebe die Pflege von Angehörigen entlohnen. Wir klären ab und beraten kostenlos, ob eine Anstellung in Ihrer individuellen Situation das geeignete Modell ist. Wenn ja, erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag. Ihre Leistungen der Grundpflege rechnen wir mit der zuständigen Versicherung ab. Davon erhalten Sie einen Stundenlohn inklusive privaten Sozialversicherungsbeiträgen (z.B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).

Werden Sie Teil unseres Pflegeteams!
So verbessert sich Ihre finanzielle Situation und Sie treffen Vorsorge für Ihr Rentenalter.
Vorteile für pflegende Angehörige
Entlastung
- Erholungsmöglichkeiten z.B. durch Urlaubsvertretung von unserem Fachpersonal
Aus- und Weiterbildung
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Zugang zu Fachliteratur und internen Fortbildungen
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Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs
Lohn und soziale Absicherung
- Sozialversicherungsbeiträge
- Pensionskassenbeiträge
- Versicherung
Erhöhte Motivation
- Austausch mit anderen Betroffenen
- Tipps und Wissen aus dem Team
Erhöhte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Anrechnung für den Bildungsweg
- Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Ausbildung für pflegende Angehörige
Damit Sie sich Ihrer Sache sicher sind, empfehlen wir Ihnen ein Zertifikat Pflegehilfe für C-Leistungen «Grundpflege», z.B. den Lehrgang Pflegehelfende SRK zu absolvieren. Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs. Er bereitet Familienmitglieder auf die Pflege von Angehörigen vor und besteht aus einem Lehrgangsteil sowie einem Praxiseinsatz.
Je nach Kanton ist der Besuch einer Informationsveranstaltung obligatorisch. Infos und Termine finden Sie hier:
SRK-Pflegehelfende Kanton Zürich
SRK-Pflegehelfende Kanton Aargau

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Suzana Subotic
Ihre Ansprechpartnerin
in Sachen «Lohn für pflegende Angehörige»:
Herausforderungen gemeinsam meistern
Wenn Sie sich für eine Anstellung bei uns entscheiden, bedeutet dies, dass Sie nun sowohl pflegende Angehörige als auch Leistungserbringende für die Spitex sind. Sie arbeiten in einer Doppelfunktion. Wir helfen Ihnen dabei, diese neue Rolle zu meistern und achten darauf, dass Sie sich nicht übernehmen. Unsere fallführende Pflegefachperson begleitet Sie auf Wunsch verantwortungsvoll und bietet Ihnen die Chance, Ihre häusliche Pflegesituation professionell begleiten zu lassen. So kann man Krisensituationen entgegenwirken. Bei uns haben Sie selbstverständlich auch das Recht auf Ferien und Ruhetage
FAQ für pflegende Angehörige
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Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, d.h.: Eltern, Partner, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Typische Krankheitsbilder sind z.B.: Krebs, Demenz, Multiple Sklerose, altersbedingte Beeinträchtigungen, unterschiedliche Behinderungen.
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- Auszahlung von Lohn und Sozialverssicherung
- Erarbeitung eines individuellen Pflegeplans
- Unterstützung durch diplomierte Pflegefachkräfte
- Kurse und Fortbildungen
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Ja, eine Pflegeausbildung ist obligatorisch. Wir begleiten und unterstützen Sie dabei, das Zertifikat als Pflegehelfer/in zu erlangen.
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Tätigkeiten der Grundpflege:
- Essen und Trinken (Mahlzeiten eingeben)
- An- und Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen)
- Körperpflege und Hygiene
- Mobilisation und Lagerung
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Spitex Puls24 stellt Sie an. Ihr Lohn hängt von Ihrer Erfahrung, Ihrer Ausbildung und Ihren Dienstjahren ab. Er unterscheidet sich zudem von Kanton zu Kanton. Den genauen Betrag erfahren Sie im Rahmen unseres ersten Gespräches.
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Sie haben Anspruch auf Urlaub, wie in Ihrem Vertrag vereinbart. In der Zeit Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um Ihre erkrankten Angehörigen.
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- Sie werden für die Leistungen, die Sie sowieso schon erbringen, bezahlt.
- Sie sind Teil eines Teams und können sich dort Rat holen.
- Sie haben Anspruch auf Fortbildung.
- Sie bleiben auf dem Arbeitsmarkt.
- Sie erhalten bessere Sozialleistungen im Rentenalter.