Werden Sie Teil unseres Pflegeteams!
So verbessert sich Ihre finanzielle Situation und Sie treffen Vorsorge für Ihr Rentenalter.
Sie nehmen Ihre pflegenden Aufgaben regelmässig wahr, tragen Verantwortung und leisten einen wesentlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Bereits Mitte 2020 hat das Bundesgericht entschieden, dass Krankenkassen die Grundpflege durch ein Familienmitglied entschädigen müssen. So können auch Spitex-Betriebe die Pflege von Angehörigen entlohnen. Wir klären ab und beraten kostenlos, ob eine Anstellung in Ihrer individuellen Situation das geeignete Modell ist. Wenn ja, erhalten Sie von uns einen Arbeitsvertrag. Ihre Leistungen der Grundpflege rechnen wir mit der zuständigen Versicherung ab. Davon erhalten Sie einen Stundenlohn inklusive privaten Sozialversicherungsbeiträgen (z.B. AHV, ALV, KTG, UVG, BVG).
Beratung und Begleitung durch unser Fachpersonal
Erholungsmöglichkeiten z.B. durch Urlaubsvertretung von unserem Fachpersonal
Zugang zu Fachliteratur und internen Fortbildungen
Lehrgang Pflegehelfende SRK
50% Kostenübernahme
Sozialversicherungsbeiträge Pensionskassenbeiträge
Versicherung
Austausch mit anderen Betroffenen
Tipps und Wissen aus dem Team
Anrechnung für den Bildungsweg
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Damit Sie sich Ihrer Sache sicher sind, empfehlen wir Ihnen ein Zertifikat Pflegehilfe für C-Leistungen «Grundpflege», z.B. den Lehrgang Pflegehelfende SRK zu absolvieren. Wir übernehmen 50% der Kosten des Lehrgangs. Er bereitet Familienmitglieder auf die Pflege von Angehörigen vor und besteht aus einem Lehrgangsteil sowie einem Praxiseinsatz.
Je nach Kanton ist der Besuch einer Informationsveranstaltung obligatorisch. Infos und Termine finden Sie hier:
SRK-Pflegehelfende Kanton Zürich
SRK-Pflegehelfende Kanton Aargau
Wenn Sie sich für eine Anstellung bei uns entscheiden, bedeutet dies, dass Sie nun sowohl pflegende Angehörige als auch Leistungserbringende für die Spitex sind. Sie arbeiten in einer Doppelfunktion. Wir helfen Ihnen dabei, diese neue Rolle zu meistern und achten darauf, dass Sie sich nicht übernehmen. Unsere fallführende Pflegefachperson begleitet Sie auf Wunsch verantwortungsvoll und bietet Ihnen die Chance, Ihre häusliche Pflegesituation professionell begleiten zu lassen. So kann man Krisensituationen entgegenwirken. Bei uns haben Sie selbstverständlich auch das Recht auf Ferien und Ruhetage
Suzana Subotic
caremanagement@puls24personal.ch
Wenn Sie ein Familienmitglied zu Hause pflegen, d.h.: Eltern, Partner, Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Typische Krankheitsbilder sind z.B.: Krebs, Demenz, Multiple Sklerose, altersbedingte Beeinträchtigungen, unterschiedliche Behinderungen.
Nein, eine Pflegeausbildung ist nicht obligatorisch. Wir empfehlen jedoch z.B. den Pflegehelferkurs SRK zu absolvieren. Hierfür übernehmen wir 50% der Kosten.
Tätigkeiten der Grundpflege:
Betreuerische Tätigkeiten wie z.B. jemandem Gesellschaft leisten oder Spazierengehen fallen nicht darunter.
Spitex Puls24 stellt Sie an. Ihr Lohn hängt von Ihrer Erfahrung, Ihrer Ausbildung und Ihren Dienstjahren ab. Er unterscheidet sich zudem von Kanton zu Kanton. Den genauen Betrag erfahren Sie im Rahmen unseres ersten Gespräches.
Sie haben Anspruch auf Urlaub, wie in Ihrem Vertrag vereinbart. In der Zeit Ihrer Abwesenheit kümmern wir uns um Ihre erkrankten Angehörigen.
+41 44 777 78 81