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Welche Pflegestufen gibt es in der Schweiz?

Pflegestufen kommen in der Schweiz vor allem bei der Einteilung der Pflegekosten von Personen in einem Pflegeheim zum Einsatz. Ausgangslage bildet die Erfassung des Pflegebedarfs mit einer «Bedarfsabklärung»

Palliative Care – wenn Heilung nicht mehr möglich ist

Pflegestufen nach Faktor Zeit in Pflegeheimen

Bei dem Eintritt in ein Pflegeheim wird der Patient von einer Fachperson in eine der 12 Pflegebedarfsstufen, die den zeitlichen Bedarf pro Tag vorgeben, eingeteilt. Je höher die Pflegestufe, desto höher ist der Zeitaufwand, desto höher sind die Kosten. So ist z.B. in Pflegestufe 12 der Pflegebedarf pro Tag höher als 220 Minuten.
Die Pflegestufe wird nach 6 Monaten noch einmal überprüft, dann erfolgt die Prüfung jährlich. Bei einer groben Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes erfolgt eine Neueinteilung in eine tiefere oder höhere Pflegestufe. 

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Wie hoch ist die Selbstbeteiligung für Patienten?

Die Selbstbeteiligung des Patienten richtet sich ebenfalls nach der Pflegestufe. Je höher die Pflegestufe, desto höher sind die Kosten für den Patienten und dessen Angehörige. Dabei machen die Pflegekosten nur einen geringen Teil aus. Ein Grossteil der Kosten entsteht durch die Rundum-Betreuung, die Miete, die Verpflegung und andere flexible Dienstleistungen, die durch das Pflegeheim angeboten werden. Gemäss dem Bundesamt für Statistik kostet ein Platz in einem Pflegeheim monatlich CHF 8`700 im Durchschnitt. Davon muss der Patient etwa 2/3 der Kosten für die gesamten Leistungen des Pflegeheims übernehmen. Die Heimpflege wird nach Tagespauschale verrechnet, die häusliche Pflege im Stundentarif.  

Unter Pflegestufe 6 ist die Pflege zu Hause Kosten günstiger

Bei niedrigeren Pflegestufen ist die Pflege und Betreuung zu Hause, wie sie von privaten Betreuungsdiensten angeboten wird, oftmals günstiger als ein Heimaufenthalt. Hinzu kommt, dass die Spitex massgeschneiderte Dienstleistungspakete zu Pflege, Betreuung und Haushalt anbietet, die sich an den individuellen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen orientiert. Unabhängig von der Arbeit der Fachkräfte muss ein maximaler Tagessatz selber getragen werden. Im Kanton Zürich ist der Höchstbetrag pro Tag 7.65 CHF (10% von 76.90 CHF pro Pflegetag). Im Kanton Aargau beträgt er 15.35 CHF pro Tag. Der Betrag wird zusätzlich zur Jahresfranchise und dem gesetzlichen Selbstbehalt erhoben. Dies gilt nur für pflegerische Leistungen, nicht für Betreuung und Haushalt. Hier müssen Patienten, abhängig von der Krankenkasse, dem Versicherungsstatus und dem Selbstbehalt, die Kosten selbst tragen.  

Ab einem bestimmten Pflegebedarf ist jedoch das Wohnen zu Hause mit den diversen Unterstützungsleistungen nicht mehr die günstigere Alternative. Genauere Kalkulationen sollte man ab Pflegestufe 6 in Betracht ziehen.