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Wie wird der Pflegebedarf ermittelt? 

Um festzustellen, welcher Pflegebedarf in konkreten Situationen besteht, ist eine Bedarfsabklärung unabdingbar. In den 26 Kantonen der Schweiz wird das unterschiedlich gehandhabt, denn die Kantone sind frei in der Einführung ihrer Bedarfsklärungssysteme (Bundesgerichtsentscheid vom 7.10.2019). Private Spitex Anbieter in allen Kantonen gehen Patienten bei der Bedarfsabklärung für die ambulanten Pflegeleistungen gerne zur Hand. Sie werden für die professionelle Beratung von den Krankenkassen entschädigt, sodass keine Kosten auf den Patienten zukommen. Näheres zum Ablauf der Bedarfsabklärung finden Sie beispielsweise hier. Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich genau!

Seniorin und junge Frau bei Sonnenuntergang auf der Wiese

Allgemein werden Pflegeleistungen in der Schweiz vom

  • Krankenversicherungsgesetz (KVG) und 
  • der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)
geregeltFolgende Punkte sind enthalten: 
  • Abklärung, Beratung und Koordination 
  • Untersuchung, Behandlung
  • Grundpflege 

Ambulante Pflegekosten bei der Spitex 

 Bei der Spitex legt eine Fachperson den Pflegebedarf mit dem effektiven Zeitaufwand fest.  

Um die korrekte Einstufung von Pflegebedürftigen vorzunehmen, existieren verschiedene Pflegebedarfserfassungssysteme. 

Wenn Sie einen privaten Spitex-Anbieter mit Ihrer Bedarfsklärung beauftragen, ermittelt dieser den Pflegebedarf meistens mittels RAI-Home-Care Schweiz. RAI-HC ist ein Abklärungsinstrument für Erwachsene, meist ältere Menschen, die zu Hause durch die Spitex gepflegt und betreut werden.  

Die Bedarfsabklärung mit diesem Instrument garantiert eine hohe Qualität der Pflege, individuell an den Bedürfnissen der Erkrankten ausgerichtet. Grösstmögliche Selbstständigkeit und hohe Lebensqualität stehen hierbei im Mittelpunkt.

Das zahlt die Krankenkasse für ambulante Pflegekosten (Stand 01.02.2021) und so hoch ist der Selbstbehalt für Patienten:

vds

Die Kostenbeteiligung der Krankenkassen richtet sich bei der Spitex nach der effektiven Pflegezeit. Die Pflegekosten teilen sich Krankenkasse, Patient und die öffentliche Hand. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung, die mit der Bedarfsabklärung ermittelt wird. Sie betrifft alle pflegerischen Leistungen.  

Wichtig: Pflegebedarf ist nicht gleich Betreuungsbedarf  

Der Pflegebedarf beinhaltet alle Massnahmen und Hilfen, die eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung bei der Verrichtung des täglichen Lebens durch andere benötigt, um eine qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten 

Nicht-pflegerische Leistungen, z.B. Waschen, Kochen, Begleitung bei Arztbesuchen etc. müssen von den Patienten übernommen werden. 

Wir beraten Sie sehr gerne darüber hinaus ausführlich zum Thema Pflegebedarf und Pflegekosten. Nutzen Sie dazu unsere unverbindliche, kostenlose Erstberatung.