Besonderheiten Kanton Zürich
Das Gesetz (Art. 7a KLV) über die Pflegefinanzierung verlangt im Kanton Zürich, dass Kunden eine Patientenbeteiligung von 10 % der Kosten für krankenkassenpflichtige Leistungen selber bezahlen, dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt (Fr. 7.65 pro Tag) und der Franchise.